Garantiepolitik

  1. Für Mängel gibt es gesetzliche Haftungsansprüche.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen und uns etwaige Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, so bleiben seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.
  3. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
  4. Die Garantiezeit beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
  5. Verweigert der Kunde dem Verkäufer die Lieferung aus einem anderen Grund als wegen eines wesentlichen Mangels, der die Nutzung erheblich einschränkt oder unmöglich macht, obwohl der Verkäufer die Bereitschaft erklärt hat, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Annahme der Lieferung nicht verweigert werden.
  6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, vertragswidrig geänderte Systemkomponenten, Einsatz ungeeigneter organisatorischer Mittel, Einsatz in einer Hard- oder Softwareumgebung, die nicht den im Lizenzschein genannten Anforderungen entspricht, ungewöhnliche Betriebsbedingungen oder vom Kunden oder Dritten zu vertretende Systemeingriffe zurückzuführen sind.
  7. Ist eine Lieferung mangelhaft, hat der Verkäufer die Wahl, den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Ersatzlieferung). Im letzteren Fall ist der Kunde auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, die mangelhafte Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zurückzugeben.

Einräumung von Rechten in einem Vertrag über die Lieferung von Software
Klausel 4.8 gilt nur für Verträge über den Erwerb von Software im Sinne von Klausel 2.2.
Mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises erhält der Kunde das nicht ausschließliche und unbeschränkte Recht, die Ware in dem vertraglich zulässigen Umfang zu nutzen. Die Ware darf nur von einer maximalen Anzahl von natürlichen Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden erworbenen Ware entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher und die vom Kunden beabsichtigte Nutzung. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, die gekaufte Ware zu vermieten, Unterlizenzen zu vergeben, öffentlich zu vervielfältigen, kabelgebunden oder drahtlos zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat das Recht, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist.